von ihm momentan mit zwei Söhnen bewohnte Haus in Q._____ auf und unterstütze ihn somit indirekt mit ca. Euro 2'000.00 pro Monat. Ansonsten bezahle sie weder für ihn noch für die Söhne Unterhalt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2 f.) Ausgehend von einem Monatseinkommen von rund Fr. 4'000.00 und nach Abzug von pauschal 20 % für Steuern und Krankenkasse sowie Unterstützungsabzüge von 15 % resp. 12.5% für die beiden Söhne resultiert eine Tagessatzhöhe von Fr. 70.00. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf Fr. 1'400.00.