Der Beschuldigte gab an, ihm stünden monatlich Einkünfte aus Miete von rund Fr. 2'000.00, nach Abzug der Unterhaltskosten, zur Verfügung (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2). Zudem komme die Ehefrau, mit welcher er in Trennung lebt, für die meisten Kosten für das gemeinsam gebaute und - 10 -