2.4.4. Der Beschuldigten wusste, dass es sich bei der Autobahnvignette um ein amtliches Wertzeichen handelt. Als langjähriger Autolenker (GA act. 29) wusste er zudem sicherlich auch, wie eine Autobahnvignette angebracht werden muss: Nämlich einfach durch Abziehen des Trägerpapiers und Aufkleben. Ferner ist davon auszugehen, dass einem durchschnittlichen Autofahrer, mithin auch dem Beschuldigten, bewusst ist, dass eine abgelöste Vignette nicht einfach wieder an einem Fahrzeug angebracht werden darf.