Die Möglichkeit zur Mehrfachverwendung wurde durch die Manipulationen des Beschuldigten jedoch realisiert. Im Bericht der Zollbeamten vom 14. Dezember 2022, welche die Manipulation an der am Fahrzeug des Beschuldigten aufgeklebten Vignette entdeckten, wird dazu festgehalten, diese Vignette hätte sich problemlos von Hand von der Scheibe lösen lassen (UA act. 16). Die sich in den Akten befindende Vignette hatte damit übereinstimmend nach diesem Ablösen von der Frontscheibe auch keine Einrisse und hätte aufgrund der Manipulationen sich ohne Weiteres an einem Fahrzeug erneut anbringen lassen.