3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Mai 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, der Beschuldigte sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Busse von Fr. 300.00, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, zu verurteilen. Dem Beschuldigten seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen und ihm sei keine Parteientschädigung auszurichten. Die sichergestellte Vignette sei einzuziehen.