5.2 Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem Verteidiger des Beschuldigten, Advokat Daniel Albietz, Fr. 3'578.05 (inkl. MwSt Fr. 262.85) zu bezahlen. 2.2. Der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wurde das obgenannte Urteil im Dispositiv am 20. März 2024 zugestellt. Nachdem sie mit Eingabe vom 25. März 2024 Berufung angemeldet hatte, eröffnete ihr die Vorinstanz das begründete Urteil am 17. April 2024.