Der Beschuldigte nahm diese Manipulation zu einem unbekannten Zeitpunkt selber vor und brachte die entsprechend präparierte Vignette selbständig an der Frontscheibe an. Dadurch erweckte er wissentlich und willentlich den Schein, er habe die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen bezahlt, obschon die Vignette durch diese Manipulation entwertet worden war. Ebenso war es dem Beschuldigten durch die Manipulation möglich, die Vignette mehrfach auf verschiedenen Fahrzeugen zu verwenden, was er wollte.