2.2. Der Privatkläger hat dem Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren seine Parteikosten von Fr. 3'206.70 von zu bezahlen. 3. 3.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'400.00 (inkl. Anklagegebühr) werden dem Privatkläger auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3.2. Der Privatkläger hat dem Verteidiger des Beschuldigten eine Entschädigung für das vorinstanzliche Verfahren von Fr. 5'600.00 zu bezahlen. Dies erfolgt via vorinstanzliche Gerichtskasse durch Verrechnung mit der vom Privatkläger geleisteten Sicherheitsleistung.