3. 3.1. Mit begründeter Berufungserklärung vom 13. Mai 2024 beantragte der Privatkläger sinngemäss, der Beschuldigte sei – unter Berücksichtigung der neuen grenzwertigen Unterstellungen, Lügen vor Gericht, Beeinflussung einer Zeugin für falsche Aussagen vor Gericht und Weiterem – zu verurteilen. An der am 10. März 2023 beantragten Zivilforderung hielt der Privatkläger fest und verlangt deren Erhöhung gemäss den Ausführungen in der Berufungserklärung. Ferner sei die hinterlegte Sicherheitsleitung zurückzuerstatten.