Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 4'400.00 gehen zu Lasten der Staatskasse. Die vom Zivil- und Strafkläger geleistete Sicherheitsleistung wird zur Tilgung der Verfahrenskosten verwendet. 3. Die Zivilforderungen des Zivil- und Strafklägers werden abgewiesen.