2. 2.1. Mit Urteil vom 14. März 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr (Einigungsverhandlung) von Fr. 1'200.00 b) der Gerichtsgebühr (Hauptverhandlung) von Fr. 2'000.00 c) der Anklagegebühr von Fr. 1'200.00 Total Fr. 4'400.00 -4-