Sie hatte begonnen, auch diese Gespräche aufzuzeichnen, weil sie sich bedroht fühlte, und sprach mit Fr. D._____, der Therapeutin der Tochter, darüber, u.a. auch über diese Aufzeichnungen. Hr. A._____ kam kurze Zeit später zu Fr. C._____ und bedrohte sie mit Gefängnis, wenn sie die Aufzeichnungen nicht vernichte. Da Fr. C._____ mit niemand anderem, ausser Fr. D._____, hierüber gesprochen hatte, ist nun auch das Vertrauensverhältnis zur Kindertherapeutin schwer gestört.