Gegenstand Verleumdung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Nachdem das Obergericht mit Urteil vom 2. August 2023 die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung vom 16. März 2023 (act. 214 ff.) teilweise aufgehoben hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen den Beschuldigten am 18. September 2023 Anklage wegen Verleumdung und beantragte, dass der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 440.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 6'600.00, Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage, zu verurteilen sei. Dem Beschuldigten wurde folgender Sachverhalt zur Last gelegt: