13, wonach die Auszüge alles seien, was er habe). Ihm war denn auch die alle drei Behandlungstermine aufweisende Patientendokumentation «1066 | A._____» bekannt, nachdem er andernfalls den Text für die Behandlung vom 27. Oktober 2021 nicht hätte wortwörtlich und mit Schreibfehlern übernehmen können. In den von der – für das Backup zuständigen – E._____ AG edierten Unterlagen waren die Einträge von allen drei Behandlungen einsehbar (act. 42). Die E._____ AG hatte denn auch keine Informationen darüber, dass Probleme mit der Software, den Daten oder den Dienstleistungen -9-