5. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 2 erwähnten Bestimmung und gestützt auf Art. 106 i.V.m. Art. 42 Abs. 4 StGB zu einer Busse von Fr. 2'600.00 verurteilt. 6. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen vollzogen. 7. 7.1. Die Zivilforderungen der Zivil- und Strafklägerin 1 C._____ werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO). 7.2. Die Zivilforderungen des Zivil- und Strafklägers 2 A._____ werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO).