Indem der Beschuldigte am 2. Februar 2023 in seinem Computersystem wissentlich und willentlich eine neue Krankengeschichte unter einem leicht angepassten Namen und einer neuen Patientennummer (1540 statt 1066) erstellt und darin zwei Einträge (namentlich vom 3. November sowie 10. Dezember 2020) wegliess, erstellte er eine inhaltlich unwahre Urkunde. Durch das anschliessende Fotografieren der Krankengeschichte und das Einreichen dieses Fotos bei der Kantonspolizei Aargau, täuschte er diese über das Vorhandensein und den tatsächlichen Inhalt der Krankenakte des Zivil- und Strafklägers.