Die weiteren Ermittlungen ergaben schliesslich, dass sich im Computersystem des Beschuldigten eine Krankengeschichte lautend auf «A._____, 1066» mit drei Einträgen, namentlich am 3. November 2020, am 10. Dezember 2020 sowie am 27. Oktober 2021 befand, wobei festgestellt werden konnte, dass sämtliche Einträge tatsächlich an den besagten Daten vorgenommen wurden. Namentlich wurde der Eintrag vom 27. Oktober 2021 an besagtem Tag um 19.25 Uhr erstellt.