Anlässlich der Einvernahme des Beschuldigten am 2. Februar 2023 bei der Kantonspolizei Aargau liess der Beschuldigte der Kantonspolizei per E-Mail sodann u.a. ein Foto einer vom Bildschirm abfotografierten Krankengeschichte von «A._____, 1540» mit einem Eintrag, datiert am 27. Oktober 2021, zukommen. Dabei stellte sich heraus, dass diese Krankengeschichte und der Eintrag vom 27. Oktober 2021 in Wahrheit am 2. Februar 2023, um 9.37 Uhr, d.h. kurz vor der Durchführung der Einvernahme bei der Kantonspolizei, erstellt wurde.