Die Ehegatten A._____ und C._____ (nachfolgend Zivil- und Strafkläger) waren über mehrere Jahre beim Beschuldigten, welcher bei der D._____ GmbH als Zahnarzt und bis Februar 2020 als Geschäftsführer tätig war in zahnärztlicher Behandlung. Aufgrund Unzufriedenheit mit dem Behandlungsverlauf forderten sie den Beschuldigten im Frühjahr 2022 mehrfach dazu auf, ihnen jeweils ihre vollständige Krankengeschichte herauszugeben. Dies u.a. mit Schreiben vom 5. Mai 2022 (unter Fristansetzung bis zum 13. Mai 2022) durch die Rechtsvertreterin der Zivil- und Strafkläger. Der Beschuldigte kam dieser Aufforderung nicht nach.