15. August 2024, 23. August 2024, 10. Oktober 2024, 14. Oktober 2024, 17. Oktober 2024, 31. Oktober 2024). Der amtliche Verteidiger macht Auslagen von gesamthaft Fr. 1'056.00 geltend, worauf ein wesentlicher Betrag für Kopien entfällt. Gemäss Position vom 6. Mai 2024 hat der amtliche Verteidiger sämtliche Akten (1'906 Seiten) für seinen Klienten kopiert, wofür Auslagen von Fr. 762.40 angefallen sind. Wie aus der vorinstanzlichen Honorarnote ersichtlich ist, hat der amtliche Verteidiger seinem Klienten bereits gewisse Kopien zukommen lassen, weshalb die Zustellung sämtlicher Akten offensichtlich nicht notwendig war. Die Auslagen sind ermessensweise auf Fr. 700.00 zu kürzen.