Bei den «Schreiben Klientschaft» – da diese im Zusammenhang mit (eingereichten sowie erhaltenen) Eingaben erfolgt sind – ist anzunehmen, dass es sich um Weiterleitungen an den Beschuldigten zur Kenntnis und damit um Orientierungskopien, mithin um Sekretariatsarbeiten handelt, die nicht separat zu entschädigen sind, da sie bereits im Stundenansatz des Verteidigers enthalten sind. Da die Aufwände teilweise nicht separat ausgewiesen oder bereits im Rahmen anderer Positionskürzungen berücksichtigt wurden, ist der Aufwand um ermessensweise 2 Stunden zu kürzen (Positionen 7. Mai 2024, 27. Juni 2024, 22. Juli 2024, 25. Juli 2024,