Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung sowie für persönliche Besprechungen mit dem Klienten macht der amtliche Verteidiger einen Aufwand von gesamthaft 5.75 Stunden geltend (Positionen vom 6. November 2024, 8. November 2024, 12. November 2024). In Anbetracht der Tatsache, dass der amtliche Verteidiger einzig seine gestellten Rechtsbegehren schriftlich abgegeben, im Übrigen seinen Parteivortrag - 20 -