therapeutische Massnahme anzuordnen ist. Zu beachten ist auch, dass an der bisherigen Verteidigungsstrategie festgehalten wurde. Die genannte Position ist um 3.08 Stunden auf 2 Stunden zu kürzen. Der amtliche Verteidiger macht für das Aktenstudium einen Aufwand von insgesamt 12 Stunden geltend, was sich in Anbetracht der Tatsache, dass er mit dem Fall bereits aufgrund seiner erstinstanzlichen Teilnahme bestens vertraut war, als deutlich zu hoch erweist. Dem Obergericht erscheint ein Aufwand von 4 Stunden angemessen, weshalb die genannte Position um 8 Stunden zu kürzen ist.