Weiter macht der amtliche Verteidiger für die Berufungsbegründung einen Aufwand von 5.08 Stunden geltend (Positionen vom 22. Juli 2024, 24. Juli 2024, 25. Juli 2024). Dieser Aufwand erweist sich als zu hoch, zumal der amtliche Verteidiger einerseits mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 15'490.40 umfassend entschädigt worden ist, bestens vertraut war, was sich denn auch darin zeigt, dass er das vorinstanzliche Plädoyer zumindest teilweise wiederholt hat, und sich andererseits die Berufungsbegründung aufgrund der gestellten Berufungsanträge auf die Frage beschränken konnte, ob eine stationäre oder ambulante