Der amtliche Verteidiger hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 31.25 Stunden (ohne miteinberechnete Berufungsverhandlung) zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00 sowie Auslagen von Fr. 1'056.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer – aufgeteilt nach bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Mehrwertsteuersatz von 7.7 % und seit 1. Januar 2024 geltendem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % –, gesamthaft somit Fr. 8'572.45, geltend gemacht. Dieser Aufwand steht zum Umfang und zur Schwierigkeit des Berufungsverfahrens, das seitens des Beschuldigten von Anfang an auf die Frage beschränkt war, ob eine stationäre oder ambulante therapeutische Massnahme sowie – aufgrund