Winterthur/Unterland vom 8. Oktober 2019 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Neu hat sich der Beschuldigte u.a. wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung schuldig gemacht und wird dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die vom Beschuldigten seit seiner Einreise in die Schweiz begangenen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind nicht zu bagatellisieren.