Mit seiner Ex-Freundin, L._____, hat er die gemeinsame Tochter M._____, welche 2017 geboren wurde. Seine Tochter lebt bei ihrer Mutter im Kanton Solothurn, sie steht unter der alleinigen Obhut ihrer Mutter (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 und 5). Der Beschuldigte hat jedoch die gemeinsame elterliche Sorge (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Die Besuche haben mit einer Begleitperson stattgefunden, zu L._____ hat der Beschuldigte keinen Kontakt mehr (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 2).