Der Beschuldigte ist bereits mit 13 Jahren von zu Hause ausgezogen und hat in Absprache mit dem Jugendamt bei seiner älteren Schwester gewohnt, da sein Vater angeblich nur geschrien und ihn geschlagen habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3). Seine Mutter ist verstorben, als er 3 Jahre alt war. Zu seinem Vater hat er seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr. Mit seiner Schwester, welche in Deutschland lebt, hat er ab und zu noch Kontakt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3). Seine aktuellen sozialen Kontakte bestehen in Brieffreundschaften mit zwei, drei Leuten (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7).