Aufgrund einer Bänderrissverletzung war er ab Januar 2023 bis zu seiner Inhaftierung im März 2023 nicht mehr als Spengler tätig (vorinstanzliches Protokoll, S. 8; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). Nebst seiner Tätigkeit als Carrosseriespengler hat der Beschuldigte ein Unternehmen im Bereich IT-Solutions und Webdesign gegründet (UA act. 21.40). Der Beschuldigte verfügt über kein Vermögen und hat Schulden, die sich aus rückwirkenden Unterhaltskosten, Forderungen der Krankenkasse, Schulden durch die Firmengründung und Gerichtskosten zusammensetzen (vorinstanzliches Protokoll, S. 10 f.).