Der Beschuldigte ist gelernter Carrosseriespengler (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 2 f.). Er hat am 1. Juni 2017 als Carrosseriespengler im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei der J._____ AG zu arbeiten begonnen. Anfangs 2020 hat er gekündigt und auf den 1. Juni 2020 eine neue Stelle bei der Garage K._____ AG gefunden, wo er bis Dezember 2022 gearbeitet und einen Nettoverdienst von monatlich Fr. 6'200.00 erwirtschaftet hat (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). Aufgrund einer Bänderrissverletzung war er ab Januar 2023 bis zu seiner Inhaftierung im März 2023 nicht mehr als Spengler tätig (vorinstanzliches Protokoll, S. 8;