Nach einlässlicher Prüfung des Gutachtens und Anhörung von Dr. med. C._____ und nachdem sich das Obergericht einen persönlichen Eindruck des Beschuldigten machen konnte, erachtet das Obergericht die Einschätzung von Dr. med. C._____ als schlüssig und nachvollziehbar, weshalb darauf abzustellen ist. Ohne stationäre Behandlung muss dementsprechend von einem hohen Rückfallrisiko für ähnliche deliktische Handlungen wie die vorliegenden Tatvorwürfe sowie einer möglichen Ausführungsgefahr betreffend Verletzungen von Leib und Leben und damit von einer Gefährlichkeit des Beschuldigten ausgegangen werden.