ich glaube ich erleg sie jetzt», «[…] gott kann ihn nicht helfen denn sie haben sehr gesündigt niemand wird Ihnen helfen nicht mal die Gerichtsmedizin», «wissen Sie ich habe eine Zauberkraft ich kann Angst riechen» (UA act. 448 ff.). Damit drohte er I._____ mit schwerer Gewalt gegen Leib und Leben, was eine Drohung mit schweren bzw. den schwersten Nachteilen darstellt. Mithin ist von einer schweren objektiven Tatschwere auszugehen, womit bei einem Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe keineswegs mehr von einem Bagatelldelikt ausgegangen werden kann. Die vom Beschuldigten bedrohten Rechtsgüter sind neben der Ehre bzw. dem Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein (Art.