Gemäss Dr. med. C._____ behalte die im Vorabgutachten vom 7. Juni 2023 abgegebene Delinquenzprognose im Wesentlichen auch nach der erneuten Exploration weiterhin ihre Gültigkeit (Gutachten UA act. 21.128). Auch wenn der Beschuldigte eine zwischenzeitlich eingetretene partielle Einsicht in den krankhaften Charakter seiner paranoiden Vorstellungen habe, seien auch beim damals letzten Gespräch immer wieder wahnhafte Beziehungssetzungen zutage getreten, von denen er sich nach wie vor nicht habe distanzieren können, und die eindeutig für das Fortbestehen des Wahnsystems sprechen würden (Gutachten UA act. 21.128).