Bezüglich den im Rahmen der Begutachtung angewendeten statistischen Prognoseinstrumenten konstatierte der Gutachter, der Beschuldigte habe bei der Prognoseskala PCL-R mit einem Gesamtscore von 8 (von 40) Punkten zwar nur einen niedrigen Wert erreicht und werde damit einer Probandengruppe mit einem geringen Gewaltrisiko zugewiesen. Dieses Risikoprofil beruhe allerdings überwiegend auf dem Vorhandensein einzelner gewaltbegünstigender Merkmale einer psychopathischen Persönlichkeitsstruktur und dissozialer Lebensgewohnheiten und Verhaltensmustern, während die durch eine psychotische Erkrankung bedingten Risikofaktoren nicht abgebildet würden.