stellen Diagnosen in einem unterschiedlichen Bezugsrahmen. Therapeuten wird nicht dieselbe Unabhängigkeit und Neutralität wie den Gerichtsgutachtern zuerkannt, doch ist ihre Meinung nicht unbeachtlich (Urteile des Bundesgerichts 6B_647/2023 vom 18. August 2023 E. 2.3.2; 6B_1067/2020 vom 5. Mai 2021 E. 1.3 mit Hinweisen). Wesentlich ist, dass sich der Gutachter mit den abweichenden Meinungen auseinandersetzt, was vorliegend der Fall ist.