Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 14). Dass er bereits im Kindesalter impulsiv gewesen sei, habe er selbst auch nicht gesagt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 14). Auch seine Berufskarriere spreche gegen eine ADHS (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16). Damit hat der Gutachter Dr. med. C._____ schlüssig und nachvollziehbar erläutert, weshalb die von den Therapeuten gestellten Diagnosen nicht zutreffen und weshalb die Diagnose der wahnhaften Störung -9-