Sein Verhalten sei zudem durch starke Impulsivität geprägt. Auch habe er grosse Schwierigkeiten in sozialen Interaktionen, wobei er insbesondere das Defizit habe, die Wirkung seiner Aussagen beim Gegenüber einzuordnen. Vor dem Hintergrund, dass sich beim Beschuldigten diese Symptomatik durch die medikamentöse sowie psychisch-psychologische Behandlung deutlich verbessert habe, werde in der Gesamtschau der präsentierten Symptomatik und des bisherigen Therapieverlaufs die wahnhafte Störung nicht als zutreffend angesehen (Therapieverlaufsbericht vom 17. Oktober 2024, S. 2).