Die in der ADHS- und Autismus-Sprechstunde gestellte Diagnose gründe ganz überwiegend auf den eigenanamnestischen Angaben des Beschuldigten in den dort angewandten ADHS-Fragebögen, wobei überhaupt keine fremdanamnestischen Verhaltensbeurteilungen eingeflossen seien. Die im Bericht vom 14. April 2023 gestellte Fehldiagnose sei hochwahrscheinlich nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Beschuldigte die bei ihm ab Sommer 2022 aufgetretenen psychischen Auffälligkeiten wahrgenommen, jedoch ihre Bedeutung falsch interpretiert und auf der Grundlage von aus dem Internet und anderen Informationsquellen angeeigneten Informationen bei sich selbst eine ADHS