Dr. med. C._____ diagnostizierte eine wahnhafte Störung (ICD-10: F22.0; Gutachten UA act. 21.114). Diese Diagnose stelle er auch aktuell (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13). Er führt zum Schweregrad der psychischen Störung aus, dass es sich bei der wahnhaften Störung um eine schwere psychische Störung handle (Gutachten UA act. 21.131).