3.6. Mit Verfügung vom 13. August 2024 wurde dem Beschuldigten der vorzeitige Massnahmenvollzug bewilligt. 3.7. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2024 wurde das Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten abgewiesen und er wurde vom vorzeitigen Massnahmenvollzug in Sicherheitshaft zurückversetzt. 3.8. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten und Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens durch den Sachverständigen Dr. med. C._____ fand am 13. November 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: