Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 11. Allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche der Zivil- und Strafkläger werden auf den Zivilweg verwiesen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 7. Mai 2024 focht der Beschuldigte die vorinstanzlich angeordnete stationäre Massnahme an und beantragte stattdessen die Anordnung einer ambulanten Massnahme. In prozessualer Hinsicht beantragte er, es sei ein Obergutachten zu erstellen.