4. Gestützt auf Art. 19 Abs. 1 – 3 StGB i.V.m. Art. 56 StGB und Art. 59 StGB wird eine stationäre Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen angeordnet. -3- 5. Der Antrag auf Landesverweisung wird abgewiesen. 6. Gestützt auf Art. 257 lit. c StPO wird die Erstellung eines DNA-Profils mittels Wangenschleimhautabstrich angeordnet.