9. Tritt das Berufungsgericht wie vorliegend auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 20 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren gegen die Beschuldigte betreffend Vorwurf der Pflichtverletzung gemäss Art. 13 lit. a i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 5 sowie Art. 5a Abs. 1 und 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. April 2021 (Anklageziffer 2) wird eingestellt.