Insgesamt ist – bei isolierter Betrachtung der einzelnen Widerhandlungen – von einem leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelstrafe von je Fr. 100.00 auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Widerhandlungen ebenfalls in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, auch wenn mit jeder neuen Widerhandlung eine zusätzliche Gefährdung einer Ansteckung mit dem Virus - 19 - einhergeht. Insgesamt ist demnach die Busse um Fr. 100.00 auf Fr. 1'200.00 zu erhöhen.