Es wäre für sie aber ein Leichtes gewesen, die Zertifikate mittels eines Identitätsnachweises mit Foto zu kontrollieren. Insgesamt geht das Ausmass des deliktischen Handelns jedoch nicht über die blosse Tatbestandserfüllung hinaus, weshalb von einem leichten Verschulden auszugehen ist, so dass von angemessenen Einzelstrafe von je Fr. 200.00 auszugehen wäre. In Anwendung des Aspertationsprinzps und aufgrund des engen sachlichen sowie zeitlichen Zusammenhangs rechtfertigt es sich daher, die Einsatzstrafe von Fr. 800.00 auf Fr. 1'100.00 zu erhöhen.