(Anklageziffern 3 und 4), dass die Beschuldigte bei der Einlassung zu ihrem Restaurant keine Zertifikatskontrollen mittels eines Identitätsnachweises mit Foto, sondern lediglich Sichtkontrollen der Zertifikate durchführte. Damit hat die Beschuldigte gegen das öffentliche Interesse gehandelt, nämlich der Eindämmung der Weiterverbreitung der Covid-19-Krankheit im Sinne des Schutzes der öffentlichen Gesundheit. Die Beschuldigte hat es – obwohl sie in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen wurde – unterlassen, die Zertifikate ihrer Gäste im vorgeschriebenen Sinne zu kontrollieren.