5.4. Soweit die Beschuldigte mit Blick auf die Zertifikatspflicht in der Covid-19- Verordnung besondere Lage vom 25. Oktober 2021 (vorfrageweise) eine konkrete Normenkontrolle fordert, indem sie geltend macht, die Zertifikatspflicht verletze das Recht auf körperliche Integrität und Bewegungs-freiheit, das Rechtsgleichheitsgebot sowie das Diskriminierungsverbot (Berufungsbegründung Rz. 49), kann sie nicht gehört werden.