Angesichts des Wissenstandes im Oktober 2021 konnte der Bundesrat vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Beschränkung des Restaurantbesuchs auf Personen mit Impfimmunisierung bzw. auf Personen, die geheilt sind oder einen negativen Test besitzen, das Risiko einer Virusübertragung verringern würde. Auch hat das Bundesgericht bereits entschieden, dass die Behörden aufgrund der Studien vom Oktober 2021 davon ausgehen konnten, dass Personen ohne gültigen COVID-19-Impfausweis ein höheres Infektionsrisiko aufwiesen als geimpfte Personen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_106/2022 vom 2. November 2022 E. 4.5.3).