Auf dieser Grundlage erliess der Bundesrat Art. 12 Abs. 1 lit. a der Covid- 19-Verordnung besondere Lage vom 25. Oktober 2021, wonach Gaststätten, Bars und Nachtclubs, in denen die Konsumation vor Ort erfolgt, den Zugang zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren mit einem Zertifikat beschränken müssen. Überdies können die Behörden gemäss Art. 40 Abs. 2 lit. b EpG insbesondere Schulen, andere öffentliche Einrichtungen oder private Unternehmen schliessen oder deren Betrieb reglementieren.