5.3. 5.3.1. Gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. a Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 25. Oktober 2021 gilt für Restaurations-, Bar und Clubbetriebe, in denen die Konsumation vor Ort erfolgt, dass bei Personen ab 16 Jahren der Zugang zu Innenbereichen auf Personen mit einem Zertifikat zu beschränken ist.